Physiotherapie  

     Hamzic   &   Fuchs                                                                                                                            

01

Vor dem ersten Termin:

Bitte bringen Sie zum ersten Termin mit:

  • Ihre Versichertenkarte
  • ihre Heilmittelverordnung/Rezept
  • vorhandene Arztberichte und Befunde
  • ein frisches großes Handtuch

 

02

Privatpatienten, Selbstzahler 
und Beihilfe:

In unserer Praxis legen wir Wert auf Transparenz und Fairness. Wir geben Ihnen hier einen klaren Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen können.

Unsere Preise richten sich nach dem x1,2 Satz der Gebührenverordnung (GebüTh) für Physiotherapeuten und gelten für alle Selbstzahler, Privatpatienten, beihilfeberechtigten Privatpatienten, sowie privatversicherte Postbeamte. 

Wir empfehlen Ihnen vor Behandlungsbeginn die Höhe der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung/ Beihilfestelle abzuklären! Unsere Preisliste händigen wir Ihnen auf Nachfrage aus.

Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, bei ggf. unberechtigten Kürzungen Ihrer Erstattungsleistung, finden Sie unter: www.privatpreise.de

Durch die Heilpraktikererlaubnis haben Sie die Möglichkeit, physiotherapeutische Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen.

03

Gesetzlich versicherte Patienten:

Sie benötigen ein Physiotherapie-Rezept, welches Ihnen ein Arzt ausstellt. Das Rezept sollte innerhalb 28 Tage ab Ausstellungdatum begonnen werden, da es sonst verfällt. 

Bei gesetzlich versicherten Patienten (GKV) wird eine Zuzahlung von 10€ + 10% des Rezeptwertes am ersten Behandlungstermin fällig. Diese ist am 1. Behandlungstag vor der Behandlung zu zahlen. Bitte denken Sie an Ihre EC-Karte, unsere Praxis wird Bargeldlos geführt.

04

Heilpraktikerleistungen:

Patienten haben bei uns die Möglichkeit auch ohne Rezept eine Behandlung in Anspruch zu nehmen. Der Direktzugang ist durch die Heilpraktikertätigkeit von Isabelle Fuchs möglich. 

Hierzu wird zu Beginn eine ausführliche Anamnese und Befundung durchgeführt, um eventuelle Kontraindikationen o.ä. auszuschliessen. Daraufhin können ganz nach Bedarf eine oder mehrere Behandlungen durchgeführt werden.

Wichtig ist: diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Privatpatienten oder Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können die Kosten ggf. geltend machen, wenn diese Heilpraktikerleistungen abdeckt oder Sie können als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

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